Málaga, Marbella, Marbella
TOLLE GELEGENHEIT FÜR RUSTIKALES GRUNDSTÜCK IN MARBELLA! Grundstück, das an Calahonda grenzt, aber zu Marbella gehört. Rustikales Grundstück auf einem als gemeinschaftlich unbebautes Land eingestuften Grundstück. Das gemeinschaftlich unbebaute Land besteht aus den Grundstücken, die der Generalplan aufgrund der doppelten Bedingung, dass sie für den Entwicklungsprozess und den Urbanisierungsprozess in der Laufzeit nicht erforderlich sind, als solche qualifiziert. All dies führt dazu, dass Maßnahmen zur Erhaltung seines rustikalen Charakters durch die Auferlegung von Beschränkungen für seine Bebauung und Nutzung vorgeschrieben werden. Auf diesem Bodentyp dürfen keine anderen Bauten errichtet werden als die für landwirtschaftliche Betriebe, die mit der Art und dem Bestimmungsort des Grundstücks in Zusammenhang stehen und gegebenenfalls den Plänen oder Vorschriften des Landwirtschaftsministeriums entsprechen, sowie damit verbundene Bauten und Einrichtungen. zur Durchführung, Unterhaltung und Bedienung öffentlicher Arbeiten. Sie können jedoch gemäß dem Verfahren von Artikel 43.3 des Bodengesetzes Einrichtungen oder Gebäude von öffentlichem Nutzen oder sozialem Interesse genehmigt werden, sofern der öffentliche Nutzen oder das soziale Interesse, das ihrer Funktion vorsteht, nachgewiesen ist und nachgewiesen wird, dass sie notwendigerweise in ländlichen Gebieten liegen müssen. sowie isolierte Gebäude für Familienunterkünfte an Orten, an denen keine Möglichkeit besteht, einen Trainingskern zu bilden. Die genehmigten Bauten müssen dem Konzept des isolierten Bauens entsprechen. Hauptnutzung: Landwirtschaftliche Nutzung. Erlaubte Nutzung: Gewinnungsnutzung, Nutzung von Mülldeponien, Nutzung von Schuttdeponien, Nutzung für schädliche und gefährliche Industrie und Lagerung gefährlicher Stoffe, Nutzung für Stallvieh, Nutzung für Camping oder Zelten, Nutzung für Freiluftdiskotheken, Nutzung für öffentliche Einrichtungen, Nutzung für Familienhäuser, Sportnutzung. Als verbotene Nutzung gelten alle Nutzungen, die nicht ausdrücklich als vorherrschend und erlaubt erklärt wurden.