pomorskie, Krynica Morska, Rybacka
GRUNDSTÜCK MIT BAUPLAN UND GENEHMIGUNG FÜR DEN BAU VON 24 WOHNGEBÄUDEN
Krynica Morska | Baugenehmigung | Wohn- und Dienstleistungsfunktion | Zugang zu einer öffentlichen Straße | Nettopreis
Der angegebene Preis ist der Nettopreis, zuzüglich 23 % Mehrwertsteuer.
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TECHNISCHE INFORMATIONEN:
Gegenstand des Verkaufs ist ein Baugrundstück mit der Nr. 353/7, Grundstücksnummer 0001, Gesamtfläche von 1.048 m2, mit Wohn- und Dienstleistungsfunktionen, Grundstückskennzeichnung 40
Baugenehmigung Nr. 56/2023 wurde erlassen und durch ein rechtskräftiges Urteil genehmigt. Das Gebiet befindet sich in Krynica Morska in der Ul. Rybacka. Das Anwesen liegt ca. 100 m vom Ufer des Frischen Haffs entfernt.
Das Projekt sieht 6 Einfamilienhäuser mit zwei Reihenhäusern und einer Gesamtnutzfläche von 1.070 m2 (PUM) vor, dank derer wir letztendlich 24 Wohngebäude mit 8 % Mehrwertsteuer auf künftige Verkäufe erhalten werden.
PROJEKTZAHLEN:
*Fläche des Grundstücks Nr. 353/7: 1048m2
*Entwicklungsfläche der Gebäude A,B,C,D,E,F: 260m2
*Nutzfläche von PUM: 1070m2
*Gepflasterte Fläche: 155 m2
*Biologisch aktive Fläche: 633 m2
*Anzahl der Parkplätze in der Tiefgarage: 14
ANALYSE DER ÜBEREINSTIMMUNG DER LÖSUNGEN MIT DEM ÖRTLICHEN RAUMENTWICKLUNGSPLAN. GRUNDSÄTZE DER GEBÄUDEENTWICKLUNG UND FLÄCHENENTWICKLUNG:
– Gebietsbezeichnung: 40.MU
– Fläche: 8,55 ha
– Zweck des Gebiets: Flächen für Gewerbebebauung, Einfamilienhäuser, Einfamilienhäuser mit Dienstleistungen. Die bisherige Nutzung des Grundstücks gilt als plangemäß.
– Bedingungen für die Gestaltung von Gebäuden und Grundstücksentwicklung:
– Städtische Bedingungen:
– Grundstücksgröße – nicht weniger als 1000 m²; bestehende Grundstücksgrößen gelten als mit dem Plan vereinbar;
– Entwicklungsfläche – bis zu 25 %;
– biologisch aktive Oberfläche – nicht weniger als 60 %;
– unpassierbare Baulinien – gemäß Planzeichnung;
Regeln zur Gestaltung der Entwicklung:
* Gebäude höhe:
– Anzahl der oberirdischen Stockwerke, einschließlich des Dachgeschosses – für Gebäude, die mehr als 120 m von der Grenzlinie des Gebiets 47 entfernt liegen. Es beträgt bis zu 3, im übrigen Gebiet bis zu 2
– vertikale Abmessung des Gebäudes – für Gebäude, die sich in einer Entfernung von mehr als 120 m von der Grenzlinie des Gebiets 47 befinden – bis zu 12 m, im übrigen Gebiet – bis zu 9 m;
*Breite der Vorderfassade – nicht mehr als 15 m;
* Dachgeometrie:
– Neigungswinkel – von 30° bis 45°;
– Dachform – mindestens giebelförmig, symmetrisch;
– Abdeckung – Dachziegel in der natürlichen Farbe von gebranntem Ton oder in den Farbtönen von Grau bis Graphit;
WEITERE INFORMATIONEN:
– Das Grundstück hat Zugang zu einer öffentlichen Straße an der Ul. Rybacka.
– In der Nähe der Investition gibt es ein Wasserversorgungs-, Energie- und Abwassersystem in der Ul. Rybacka.
– Die geplanten Anlagen werden an das bestehende Stromnetz angeschlossen.
– Das Investitionsgebiet liegt gemäß den aktuellen Hochwasserrisikokarten nicht in einem Hochwasserrisikogebiet. Gepostet im IT-System für Landesschutz „ISOK“
– Das Grundstück, auf dem sich die geplante Investition befindet, ist nicht im Denkmalverzeichnis oder im städtischen Denkmalverzeichnis eingetragen.
– Das Bauvorhaben steht nicht unter Denkmalschutz.
– Das Grundstück, auf dem sich die geplante Investition befindet, ist nicht als ländliches Grundstück im Gemeinderegister eingetragen.
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