Málaga, Benahavís, Benahavís
Ein Haus mit Seele in La Perla de La Heredia, Benahavís. Bei Ihrer Ankunft in diesem charmanten, kürzlich renovierten Stadthaus werden Sie von einer privaten, nach Süden ausgerichteten Terrasse empfangen, auf der die Sonne jeden Winkel sanft erhellt. Treten Sie ein, und das Herzstück des Hauses öffnet sich: ein großzügiger, offener Wohn- und Essbereich mit einer Küche im amerikanischen Stil. Die warmen Bambusparkettböden und der gemütliche Kamin schaffen eine einladende, behagliche Atmosphäre. Die Küche ist komplett ausgestattet mit Geschirrspüler, Waschmaschine, Backofen, Kühlschrank und elektrischem Warmwasserbereiter – ideal für alle, die Funktionalität und Stil gleichermaßen schätzen. Eine praktische Speisekammer auf dieser Etage bietet zusätzlichen Stauraum und Komfort und berücksichtigt die Details des Alltags. Im Obergeschoss gelangen Sie in zwei großzügige und helle Schlafzimmer, die jeweils einen wunderschönen Ausblick bieten und zu entspannten, ruhigen Morgenstunden einladen. Beide Schlafzimmer verfügen über ein eigenes Badezimmer mit exquisitem marokkanischem Tatale-Fliesenboden – eine Designwahl, die dem Raum einen einzigartigen und stimmungsvollen Charakter verleiht. Eines der Schlafzimmer bietet zudem einen kleinen begehbaren Kleiderschrank, der sich perfekt zum mühelosen Organisieren eignet. Komfort ist dank einer unabhängigen Klimaanlage auf jeder Etage und doppelt verglasten Fenstern, die für Ruhe und Energieeffizienz sorgen, das ganze Jahr über gewährleistet. Die Wohnanlage La Perla de La Heredia bietet mehr als nur eine privilegierte Lage: Zwei Swimmingpools mit Panoramablick auf den Golfplatz, die umliegenden Berge und das Meer in der Ferne, einer davon beheizt für ganzjährigen Badespaß. Dieses Reihenhaus ist mehr als nur eine Immobilie – es ist ein Ort mit Seele, bereit für neue Geschichten. Ob als fester Wohnsitz oder Wochenenddomizil, hier fließt das Leben in Ruhe, Schönheit und Komfort. Das Kurzinformationsdokument ist auf Anfrage erhältlich. Geschätzte Kosten für den Käufer: Der Kauf unterliegt der Grunderwerbsteuer (Gesetz 5/2021 über abgetretene Steuern) mit einem Höchstsatz von 7 %. Die Steuerbemessungsgrundlage ist der höhere Wert aus Kaufpreis und Katasterwert (Art. 10 TRLITPAJD). Ermäßigungen sind je nach persönlichen Umständen des Käufers möglich. Die Kosten für die öffentliche Urkunde und die Eintragung im Grundbuch sind in den offiziellen Gebührenordnungen (RD 1426/1989) bzw. (RD 1427/1989) geregelt. Die Notargebühren belaufen sich schätzungsweise auf 500 bis 2.000 und die Grundbuchgebühren auf 250 bis 1.500. Die Kosten für die Verwaltung (bei freiwilliger Beauftragung gelten die üblichen Marktgebühren) werden auf 300 bis 500 geschätzt. Die kommunale Kapitalertragsteuer (IIVTNU) trägt der Verkäufer (Art. 104 TRLRHL). Die geschätzten Gesamtkosten für den Käufer betragen 42.900 (+10 %). Diese Schätzung ist unverbindlich und erfolgt gemäß Art. 20.1.c) TRLGDCU. Der endgültige Betrag hängt von den jeweiligen Umständen der Transaktion und des Käufers ab. Die Vermittlungsgebühren trägt der Verkäufer. 6920-CN1