Málaga, Benalmádena, Benalmádena
Exklusives Doppelhaus in Benalmádena: Eleganz und Komfort in greifbarer Nähe. Entdecken Sie dieses prächtige Doppelhaus in einer exklusiven Wohnanlage in Benalmádena, wo Ruhe und Luxus harmonisch aufeinandertreffen. Das Haus befindet sich in einem tadellosen Zustand und besticht durch modernes Design und hochwertige Ausstattung. Auf drei Etagen verteilt, wurde jeder Winkel so gestaltet, dass maximaler Komfort und Privatsphäre gewährleistet sind. Im Erdgeschoss befindet sich ein geräumiges Wohnzimmer, das in zwei Bereiche unterteilt ist – ideal für gesellige Stunden mit Familie und Freunden – sowie eine voll ausgestattete Designerküche. Das Haus ist für eine Klimaanlage vorverkabelt und verfügt über Solarpaneele für Warmwasser. Das absolute Highlight ist die 38 m² große Terrasse, perfekt zum Entspannen oder für Mahlzeiten im Freien mit freiem Meerblick. Im ersten Obergeschoss befinden sich zwei Doppelschlafzimmer, jeweils mit eigener überdachter Terrasse, die zusätzlichen Raum zum Genießen des mediterranen Klimas bieten. Das Dachgeschoss beherbergt ein Hauptschlafzimmer mit eigenem Bad und einer 10 m² großen Terrasse, von der aus Sie einen atemberaubenden Meerblick genießen können. Die geschlossene Wohnanlage bietet einen Gemeinschaftspool, einen Padel-Tennisplatz und gepflegte Gärten – ideale Bedingungen, um die Natur zu genießen. Das Anwesen umfasst außerdem zwei geräumige Garagenstellplätze und einen großzügigen Abstellraum. Dies ist eine außergewöhnliche Gelegenheit für alle, die ein charaktervolles und elegantes Zuhause in privilegierter Lage suchen. Verpassen Sie nicht die Chance, in diesem Paradies zu leben! Gemäß Dekret 218/2005 der Regionalregierung von Andalusien weisen wir darauf hin, dass Notargebühren, Eintragungsgebühren und Grunderwerbsteuer nicht im Preis enthalten sind. Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie als Verbraucher gemäß Dekret 218/2005 vom 11. Oktober, welches die Verbraucherinformationsvorschriften für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien in Andalusien regelt, Anspruch auf die entsprechenden Informationsdokumente haben.