Málaga, Estepona, Estepona
Ihr Traumhaus ist endlich da. Schon beim Betreten dieser Villa in Monte Biarritz – Atalaya Golf werden Sie sich wie in einer herzlichen Umarmung fühlen. Gleich beim Eintreten empfängt Sie ein lichtdurchfluteter Wohn- und Essbereich, der fließend in eine gemütliche, separate Lounge übergeht – der perfekte Ort für ein Homeoffice, ein Gästezimmer oder was auch immer Sie sich wünschen. Nur wenige Schritte entfernt vervollständigen eine separate Küche mit angrenzendem Hauswirtschaftsraum und ein Gäste-WC das Erdgeschoss, das für ein harmonisches Familienleben und höchsten Komfort im Alltag konzipiert ist. Im Obergeschoss erwarten Sie drei geräumige Schlafzimmer und zwei Badezimmer. Das absolute Highlight ist die private Terrasse mit Blick auf das Mittelmeer und den markanten Berg La Concha. Das Spannendste an dieser Besichtigung ist die Erkenntnis, dass das Haus nicht nur mediterranen Charme versprüht, sondern auch ein außergewöhnliches Renovierungspotenzial bietet – eine leere Leinwand, die nur darauf wartet, von Ihnen mit Leben erfüllt zu werden. Das absolute Highlight ist der Außenbereich: ein weitläufiger, ebener Garten, ein privater Pool und ein separater Grillplatz. Diese Oase der Ruhe ist nur wenige Schritte vom Strand und dem pulsierenden Geschäftszentrum von Guadalmina entfernt. Strategisch günstig auf halbem Weg zwischen Marbella und Estepona gelegen, bietet dieses Haus eine einzigartige Oase an der Küste. Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin! Das Kurzinformationsdokument (DIA) ist auf Anfrage erhältlich. Geschätzte Kosten für den Käufer: Der Kauf unterliegt der Grunderwerbsteuer (ITP) (Gesetz 5/2021 über abgetretene Steuern) mit einem Höchstsatz von 7 %. Die Steuerbemessungsgrundlage ist der höhere Wert aus Kaufpreis und Katasterwert (Art. 10 TRLITPAJD). Ermäßigungen sind je nach persönlichen Umständen des Käufers möglich. Die Kosten für die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Grundbuch richten sich nach den offiziellen Gebührenordnungen (RD 1426/1989 bzw. RD 1427/1989). Die Notargebühren liegen schätzungsweise zwischen 500 und 2.000, die Grundbuchgebühren zwischen 250 und 1.500. Gestoría (bei freiwilliger Beauftragung, marktübliche Gebühren): Schätzung zwischen 300 und 500. Die kommunale Kapitalertragsteuer (IIVTNU) trägt der Verkäufer (Art. 104 TRLRHL). Geschätzte Gesamtkosten für den Käufer: 129.500 (+10 %). Diese Schätzung ist unverbindlich und erfolgt gemäß Art. 20.1.c) TRLGDCU. Der endgültige Betrag hängt von den konkreten Umständen der Transaktion und des Käufers ab. Vermittlungsgebühren trägt der Verkäufer. 7206-CN1.