Málaga, Benahavís, Benahavís
Eingebettet in die exklusive Wohngegend Puerto del Almendro in Benahavís, bietet dieses 1.042 m² große Baugrundstück in Südwestlage einen herrlichen Blick ins Grüne. Es ist der ideale Ort für eine lichtdurchflutete Villa mit sonnigen Terrassen und spektakulären Sonnenuntergängen in absoluter Ruhe. Direkt an der Ronda Road A 397 gelegen, in einem etablierten, gehobenen Wohngebiet, vereint das Grundstück Privatsphäre mit hervorragender Anbindung. San Pedro de Alcántara ist nur 7 Autominuten entfernt, Puerto Banús 15 Minuten und das Einkaufszentrum Monte Halcones mit Restaurants, Geschäften des täglichen Bedarfs, einer Apotheke und einem El Corte Inglés Supermarkt erreichen Sie in nur 5 Minuten. Die Gegend verfügt über die notwendige Infrastruktur für Wasser-, Strom- und Telefonanschlüsse, sodass Sie Ihr Projekt problemlos starten können. Die Bauvorschriften erlauben ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit einer maximalen Höhe von 6 Metern und einer geschätzten bebaubaren Fläche von ca. 674 m², was Ihnen hervorragende Möglichkeiten für eine individuell geplante Villa bietet. Für Golfliebhaber ist das Grundstück von renommierten Golfplätzen umgeben: Der Los Arqueros Golf and Country Club, der La Quinta Golf and Country Club, der Real Club de Golf Guadalmina und der El Higueral Golf Club sind alle in weniger als 10 Autominuten erreichbar. Ein perfekter Rahmen für Ihr Projekt: Natur pur, Privatsphäre und atemberaubende Sonnenuntergänge. Geschätzte Kosten für den Käufer: Der Kauf unterliegt der Grunderwerbsteuer (ITP) gemäß Gesetz 5/2021 über Grunderwerbsteuern mit einem Höchstsatz von 7 %. Die Bemessungsgrundlage ist der höhere Wert aus dem im Grundbuch eingetragenen Preis und dem Katasterwert (Artikel 10 des überarbeiteten Textes des Grunderwerbsteuer- und Stempelsteuergesetzes TRLITPAJD). Je nach den persönlichen Umständen des Käufers können ermäßigte Steuersätze gelten. Die Kosten für die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Grundbuch richten sich nach den offiziellen Gebührenordnungen gemäß Königlichem Dekret 1426/1989 bzw. Königlichem Dekret 1427/1989. Als allgemeine Schätzung können die Notargebühren zwischen 500 und 2.000 und die Grundbuchgebühren zwischen 250 und 1.500 liegen. Verwaltungsgebühren (Gestoría), sofern freiwillig beauftragt, werden frei vereinbart und liegen schätzungsweise zwischen 300 und 500. Die kommunale Kapitalertragsteuer (IIVTNU / plusvalía municipal) ist gemäß Artikel 104 des überarbeiteten Textes des Kommunalfinanzgesetzes (TRLRHL) vom Verkäufer zu entrichten. Geschätzte Gesamtkosten für den Käufer: [XXX,XXX] (+10%). Diese Schätzung dient lediglich der Orientierung und erfolgt gemäß Artikel 20.1.c) des überarbeiteten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern (TRLGDCU). Der endgültige Betrag hängt von den konkreten Umständen der Transaktion und des Käufers ab. Maklergebühren sind vom Verkäufer zu tragen. ALA