Málaga, Estepona, Estepona
Reihenhaus mit atemberaubendem Meerblick in der Urbanisation Punta Doncella Avenida del Carmen, Estepona. Diese gepflegte Urbanisation, Baujahr 1976, liegt perfekt, nur 400 Meter vom Hafen von Estepona und etwa 81 km vom Flughafen Málaga entfernt. Der beliebte Strand Playa del Cristo ist nur 3 Gehminuten entfernt, also etwa 300 Meter vom Grundstück entfernt. Die Bushaltestelle befindet sich praktischerweise direkt unterhalb der Anlage, sodass die Umgebung leicht zu erreichen ist. In der Nachbarschaft gibt es eine große Auswahl an ausgezeichneten Restaurants in Gehweite. Der derzeitige Eigentümer hat das Anwesen 2011 erworben; es wurde als Ferienhaus genutzt. Das Haus erstreckt sich über drei Etagen, ist nach Südwesten ausgerichtet und hat laut offiziellen Aufzeichnungen eine Gesamtbaufläche von 125 Quadratmetern plus einer 23 m2 großen Terrasse. Im Erdgeschoss befinden sich eine traditionelle Küche, ein Wohnzimmer und eine Gästetoilette. Das Wohnzimmer öffnet sich zu einer Terrasse mit direktem Zugang zum Gemeinschaftspool. Die erste Etage verfügt über zwei Schlafzimmer und ein Badezimmer. Das Hauptschlafzimmer verfügt über Einbauschränke und einen nach Südwesten ausgerichteten Balkon mit atemberaubendem Meerblick. Auf der zweiten Etage gibt es ein geräumiges Schlafzimmer, ein zusätzliches Badezimmer und eine große Terrasse mit Panoramablick auf den Strand und das Mittelmeer. Alle Schlafzimmer sind groß genug, um bequem Doppelbetten unterzubringen. Die Ess- und Wohnbereiche sind offen gestaltet, was eine helle und geräumige Atmosphäre schafft. Die Anlage bietet außerdem sichere, abgeschlossene Parkplätze ohne zusätzliche Kosten. Die Gemeinschaftsbereiche sind gut gepflegt und der umzäunte Poolbereich bietet eine sichere und entspannende Umgebung, ideal für Familien mit Kindern. Eine Klimaanlage ist vorhanden. Da das Anwesen 1976 gebaut wurde, gibt es keine Licencia primera de ocupacion, aber das Rathaus hat das Anwesen zur Vermietung genehmigt und das Anwesen verfügt über eine gültige Vermietungslizenz. Nota Simple: Grundstück und Haus mit der Nummer fünf gekennzeichnet, in der Urbanisation Punta Doncella, Gemeinde Estepona. Es ist vom Typ D und besteht aus: Erdgeschoss: aufgeteilt in Wohn-Esszimmer, Küche, Toilette und Treppe, die zu den oberen Stockwerken führt. Erste Etage: aufgeteilt in Flur, zwei Schlafzimmer, Bad und Terrasse. Zweite Etage: aufgeteilt in Hauptschlafzimmer, kleine Toilette und große Terrasse. Die bebaute und überdachte Fläche beträgt 125 Quadratmeter plus 23 Quadratmeter Terrasse. Das Grundstück hat eine Fläche von ungefähr 50 Quadratmetern, wovon 40 Quadratmeter vom Gebäude eingenommen werden, der Rest wird als Garten genutzt. Es grenzt im Südwesten an Grundstück und Hausnummer 6, im Nordosten an Grundstück und Hausnummer 4 und auf den anderen Seiten an das gemeinschaftlich genutzte Grundstück. Das dieser Nummer entsprechende Grundstück hat einen Anteil von 1,687 Prozent an dem gemeinschaftlich genutzten Grundstück, eingetragene Grundstücksnummer 12.402. Keine relevanten Cargas. Dieses Grundstück ist für einen Zeitraum von fünf Jahren der Zahlung einer möglichen Nachzahlung für die Erbschafts- und Schenkungssteuer unterworfen. Durch Selbstveranlagung wurde der Betrag von zwölftausendfünfhundertachtundsechzig Euro und einundsiebzig Cent bezahlt. Estepona. NOTIZNUMMER: 1 RAND DES REGISTRIERUNGS-/EINTRAGS: 7 BAND: 1.110 BUCH: 862 SEITE: 207 DATUM: 11.08.2011 Diese Immobilie UNTERLIEGT FÜR EINEN ZEITRAUM VON FÜNF JAHREN der Zahlung einer möglichen Nachzahlung. Durch Selbstveranlagung wurde der Betrag von elftausendfünfhundertfünfzig Euro bezahlt. Estepona. NOTIZNUMMER: 1 RAND DES REGISTRIERUNGS-/EINTRAGS: 8 BAND: 1.110 BUCH: 862 SEITE: 207 DATUM: 05.09.2011 EINKOMMENSTEUER FÜR NICHT-ANSÄSSIGE: Diese Immobilie UNTERLIEGT FÜR EINEN ZEITRAUM VON FÜNF JAHREN der Zahlung des niedrigeren der folgenden beiden Beträge: a) 3 % des Übertragungspreises, dessen tatsächliche Zahlung nicht nachgewiesen wurde; b) Die vom Übertragenden zu zahlende Steuer. Estepona. ANMERKUNG NUMMER: 2 RAND DES REGISTRIERUNGS-/EINTRAGS: 8 BAND: 1.110 BUCH: 862 SEITE: 207 DATUM: 05.09.2011 Diese Immobilie UNTERLIEGT FÜR EINEN ZEITRAUM VON FÜNF JAHREN der Zahlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, falls die beantragte Befreiung in der entsprechenden Überprüfung nicht anwendbar ist. Estepona. NOTIZNUMMER: 1 RAND DES REGISTRIERUNGS-/EINTRAGS: 9 BAND: 1.110 BUCH: 862 SEITE: 208 DATUM: 26.05.2016 Monatliche Gemeinschaftsgebühr einschließlich Wasser: 106 Steuerinformationen: Jährliche Steuer für Nichtansässige (EU/EWR): IBI 2025: 283,34 Katasterwert: 66.876,88 Basura 2025: 120 Steuerbemessungsgrundlage (2 %): 1.337,54 Katasterwert 2025: 66.876,88 Einkommensteuer für Nichtansässige (19 %): 254,13 Referenzwert 2024: 230.738,76 Verfügbare Dokumente Rechtliche Daten. Nota simple. Katasterdaten Escritura Certificado de no infraccion urbanistica Vollmacht Pass/NIE Steuerinformationen. IBI 2025 Basura 2025 Plus Valia Estimate Certificado de Valor de referencia Wohnung Energiezertifikat. Energiezertifikat Nebenkosten. Stromrechnung Wasser ist in der Gemeinschaftsgebühr enthalten. Eigentümergemeinschaft URB Kontaktdaten. URB Schuldenbescheinigung Acta P Doncella 11-05-2023 URB Einschränkung bezüglich kurzfristiger Vermietung und Verfahren zur Genehmigung. Inventarliste N/A Mietlizenz Bestätigung, dass keine LPO vorhanden ist LPO (Light) Vermietung VFT Verkaufsprozess. Wenn ein Käufer die Absicht hat, die Immobilie zu kaufen, werden Käufer und Verkäufer einen Reservierungsvertrag unterzeichnen. Dann zahlt der Käufer eine Reservierungsgebühr von 6.000 Euro auf das Kundenkonto des Vertreters oder an den Immobilienmakler. Wenn der Reservierungsvertrag unterzeichnet ist, stellt der Verkäufer dem Käufer die oben genannten Dokumente zur Verfügung, die für die Due Diligence erforderlich sind. Wenn der Due-Diligence-Prozess abgeschlossen ist und die Parteien eine endgültige Einigung erzielt haben, unterzeichnen Verkäufer und Käufer einen privaten Vertrag, in dem die von den Parteien vereinbarten Bedingungen festgelegt sind. Der Käufer zahlt 10 % des Kaufpreises abzüglich der Reservierungsgebühr auf das Kundenkonto. Traditionell vereinbart der Rechtsvertreter des Käufers einen Termin zur Unterzeichnung der öffentlichen Urkunden beim Notar und bereitet die neuen öffentlichen Urkunden zusammen mit den Vertretern des Verkäufers vor. Die normale Zahlungsmethode ist die Zahlung per Bankscheck bei Unterzeichnung der Urkunden. Der Käufer trägt alle Verwaltungskosten für den Eigentümerwechsel, mit Ausnahme der lokalen Plus-Valia-Steuer, die vom Verkäufer zu zahlen ist. Wenn der Verkäufer nicht in Spanien ansässig ist, wird die Plus-Valia-Steuer vom Kaufpreis abgezogen und die Zahlung wird vom Käufer verwaltet. Einbehaltung von 3 % Nichtansässigensteuer des Kaufpreises. Wenn der Verkäufer nicht in Spanien ansässig ist, wird die 3 % Nichtansässigensteuer vom Kaufpreis abgezogen und die Zahlung wird vom Käufer verwaltet. Wenn der Verkäufer den Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf erklärt, werden die 3 % Nichtansässigensteuer von der endgültigen Kapitalertragssteuer abgezogen. Wenn die Quellensteuer von 3 % höher ist als die endgültige Kapitalertragssteuer, zahlt die Agencia Tributaria den Überschuss an den Verkäufer zurück. Wenn die Quellensteuer von 3 % niedriger ist als die endgültige Kapitalertragssteuer, muss der Verkäufer die Differenz zusätzlich an die Agencia Tributaria zahlen. Die Maklergebühren werden normalerweise vom Kaufpreis abgezogen und die Rechnung wird vom Rechtsvertreter des Käufers bezahlt. Dies wird normalerweise in den Urkunden vermerkt. Jede Partei trägt ihre eigenen Rechtskosten. Normalerweise einigen sich die Parteien auf eine anteilige Regelung der im Voraus bezahlten Kosten wie IBI usw. Der Käufer hat 2 Wochen Zeit, die Versorgungsverträge zu ändern. Der Verkäufer muss die Gebäudeversicherung, den Internetanschluss usw. kündigen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Schließlich veranlasst der Käufer die Eigentumsübertragung im Grundbuch. Der Verkäufer ist verpflichtet, einen gültigen Energieausweis für die Immobilie vorzulegen. Spanisches Zivilgesetzbuch 1454 Wenn in einem Kaufvertrag eine Anzahlung oder Kaution geleistet wurde, kann der Vertrag vom Käufer aufgelöst werden, indem er dem Verlust der Anzahlung oder Kaution zustimmt, oder vom Verkäufer, indem er den doppelten Betrag erstattet. Zahlungen. Preis 425 000,00 Reservierungsgebühr 6 000,00 Anzahlung 10 % 42 500,00 -6 000,00 36 500,00 Einbehalt Steuer für Nichtansässige 3 % 12 450,00 Einbehalt Plus Valia (geschätzt) 877,84 Restzahlung 369 172,16 Der Käufer. Wenn der Käufer nicht in Spanien ansässig ist, muss er eine spanische Steueridentifikationsnummer NIE beantragen. Dies kann sein Vertreter tun, wenn der Käufer eine Vollmacht unterzeichnet hat. Es wird dringend empfohlen, dass der Käufer ein digitales Zertifikat zur elektronischen Identifizierung beantragt, da dies die Kommunikation mit der spanischen Steuerverwaltung vereinfacht. Falls der Käufer keinen Wohnsitz in Spanien hat, wird empfohlen, dass er ein spanisches Bankkonto eröffnet, um die automatische Zahlung von Versorgungsleistungen und Steuern zu ermöglichen. Transaktionskosten Käufer: Preis 425.000,00 Übertragungssteuer 7 % 29.750,00 Notargebühr (geschätzt) 900,00 Grundbuchamt (geschätzt) 800,00 Rechtsverwaltung (geschätzt) 4.000,00 Gesamtkosten 460.450,00 Transaktionskosten % des Kaufpreises 8,34 % Hypothek und Wertermittlung (Tasacion). Falls der Käufer eine Hypothek benötigt, um den Kauf zu finanzieren, muss die Bank zwingend eine Wertermittlung bei einem autorisierten Dritten in Auftrag geben. Dies ist normalerweise ein technischer Architekt mit einer gültigen Lizenz zur Durchführung von Wertermittlungen. Nach der Immobilienkrise 2008 sind die Wertermittlungen normalerweise recht konservativ und liegen oft 10 bis 15 Prozent unter dem tatsächlichen Verkaufspreis. Die Bank genehmigt normalerweise eine Hypothek in Höhe von 70 % der Wertermittlung. Wenn die Schätzung höher ist als der Verkaufspreis, verwendet die Bank den niedrigsten Wert. Die Schätzung wird von der Bank im Namen des Käufers in Auftrag gegeben und der Käufer muss die Kosten tragen. Die Kosten können für eine normale Wohnung bei etwa 400 Euro liegen. Es fallen zusätzliche Notargebühren, Grundbuchgebühren, Stempelgebühren und Bankgebühren für die Hypothek an. Übertragungssteuer. Derzeit beträgt die Übertragungssteuer auf Immobilien I Andalucia Impuesto sobre Transacciones Patrimoniales (ITP) 7 % des höheren Kaufpreises oder des Referenzwerts. Der Verkäufer. Der Verkäufer unterliegt einer Quellensteuer für Nichtansässige in Höhe von 3 %, die vom Verkaufspreis abgezogen wird. Und der Käufer muss die Zahlung der lokalen Plus Valia-Steuer verwalten.