Málaga, Marbella, Marbella
Exquisite Villa in El Rosario: Exklusivität, Privatsphäre und andalusischer Charme. In der prestigeträchtigen Gegend von El Rosario gelegen, vereint diese elegante Villa traditionellen andalusischen Charakter mit modernem Komfort. Das Anwesen bietet drei geräumige Schlafzimmer und die Möglichkeit zum Bau eines Gästehauses. Die Villa verfügt zudem über eine Mietkaufoption und bietet somit eine flexible Alternative für Endkäufer und Investoren. Darüber hinaus bietet sie ein Baupotenzial von bis zu 124 m², was ihr Entwicklungs- und Wertpotenzial erheblich steigert. Auf einem erhöhten Grundstück von fast 1.300 m² gelegen, bietet das Anwesen einen Panoramablick über grüne Landschaften, das Meer und die umliegenden Berge und gewährleistet gleichzeitig absolute Privatsphäre am Ende einer ruhigen Sackgasse. Die ideale Lage: nur 7 Minuten vom Strand entfernt und in der Nähe von Restaurants, Golfplätzen und Tennisanlagen. Die kürzlich renovierte Villa präsentiert sich in exzellentem Zustand mit hochwertiger Ausstattung, die ihren andalusischen Charme bewahrt und mit modernen Akzenten veredelt. Das Grundstück bietet hervorragendes Potenzial für weitere Verbesserungen, darunter ein Swimmingpool, angelegte Gärten, eine Außenküche mit Pergola und ein Gästehaus. Der Angebotspreis spiegelt bereits den aktuellen Zustand der Immobilie wider und liegt unter dem Marktwert, wodurch ein hohes Wertsteigerungspotenzial besteht. Eine einmalige Gelegenheit, eine exklusive Immobilie in einer der begehrtesten Lagen Marbellas zu erwerben. Geschätzte Kosten für den Käufer: Der Kauf unterliegt der Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales ITP) (Gesetz 5/2021 über Grunderwerbsteuern) mit einem Höchstsatz von 7 %. Die Bemessungsgrundlage ist der höhere Wert aus dem angegebenen Kaufpreis und dem Katasterwert (Artikel 10 des konsolidierten Textes des ITP- und AJD-Gesetzes). Ermäßigte Gebühren können je nach den persönlichen Umständen des Käufers gelten. Die Kosten für die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuch sind in der offiziellen Gebührenordnung (Königliches Dekret 1426/1989 bzw. Königliches Dekret 1427/1989) geregelt. Die Notargebühren belaufen sich schätzungsweise auf 500 bis 2.000 und die Grundbuchgebühren auf 250 bis 1.500. Verwaltungsdienstleistungen (Gestoría), sofern freiwillig in Anspruch genommen (Gebühren nicht festgelegt): geschätzt auf 300 bis 500. Die kommunale Kapitalertragsteuer (IIVTNU) ist vom Verkäufer zu entrichten (Artikel 104 des konsolidierten Textes des Kommunalfinanzgesetzes). Geschätzte Gesamtkosten für den Käufer: 1.089.000. Diese Schätzung ist unverbindlich und erfolgt gemäß Artikel 20.1.c) des konsolidierten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern. Der endgültige Betrag hängt von den konkreten Umständen der Transaktion und dem Käufer ab. Die Maklergebühren sind vom Verkäufer zu tragen.