Málaga, Benalmádena, Benalmádena
In Torrequebrada, einem der begehrtesten und angenehmsten Wohngebiete Benalmádenas, befindet sich diese attraktive, kürzlich renovierte Wohnung, die Komfort, Stil und eine hervorragende Lage vereint. Gelegen in einer ruhigen Wohngegend neben dem Golfclub Torrequebrada, ist sie ideal als Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz an der Costa del Sol. Die Wohnung im ersten Stock mit Aufzug bietet drei Schlafzimmer, zwei Badezimmer und eine private, nach Westen ausgerichtete Terrasse – perfekt, um das mediterrane Klima das ganze Jahr über zu genießen. Der Innenbereich wurde modern und funktional gestaltet und verfügt über eine voll ausgestattete offene Küche, Klimaanlage und Einbauschränke. So entsteht ein komfortables Zuhause, in das Sie sofort einziehen können. Die Anlage bietet einen Swimmingpool und einen schönen Entspannungsbereich mit herrlichem Meerblick und trägt so zu dem entspannten Lebensstil bei, den viele Käufer in dieser Gegend suchen. Eine der Hauptattraktionen ist die exzellente Lage: In ruhiger Wohngegend gelegen, nur wenige Minuten vom La Finca Padel Club und dem Torrequebrada Golf Club entfernt, weniger als 5 Autominuten vom Strand und Strandrestaurants wie dem Trocadero Benalmádena und La Viborilla, mit Supermärkten wie Mercadona in unmittelbarer Nähe und bequemer Anbindung an den Flughafen Málaga in unter 20 Minuten. Eine hervorragende Gelegenheit für alle, die ein renoviertes Haus in ruhiger, verkehrsgünstiger Lage in der Nähe von Meer, Golfplatz und allen Annehmlichkeiten suchen. Geschätzte Kosten für den Käufer: Der Kauf unterliegt der Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales ITP) gemäß Gesetz 5/2021 über Grunderwerbsteuern mit einem maximalen Steuersatz von 7 %. Die Bemessungsgrundlage ist der höhere Wert aus Kaufpreis (laut Grundbuchauszug) und Katasterwert (Artikel 10 TRLITPAJD). Ermäßigte Steuersätze können je nach den persönlichen Umständen des Käufers gelten. Die Kosten für die Erstellung der notariellen Urkunde und die Eintragung im Grundbuch sind in den Königlichen Dekreten 1426/1989 bzw. 1427/1989 durch offizielle Gebühren geregelt. Die Notargebühren belaufen sich auf ca. 500 bis 2.000, die Grundbuchgebühren auf ca. 250 bis 1.500. Die Gebühren für die Verwaltung (Gestoría) werden, sofern diese freiwillig in Anspruch genommen wird, nicht berechnet und betragen ca. 300 bis 500. Die kommunale Kapitalertragsteuer (IIVTNU / plusvalía municipal) ist vom Verkäufer zu entrichten (Artikel 104 TRLRHL). Geschätzte Gesamtkosten für den Käufer: [XXX,XXX] (+10 %). Diese Schätzung dient lediglich der Orientierung und erfolgt gemäß Artikel 20.1.c) TRLGDCU. Der endgültige Betrag hängt von den konkreten Umständen der Transaktion und dem Käufer ab. Die Maklergebühren sind vom Verkäufer zu tragen. ALA