Málaga, Estepona, Estepona
NEU RENOVIERTE DACHSTADTWOHNUNG IM HERZEN DER ALTSTADT VON ESTEPONA MIT GROSSER DACHTERRASSE. Das Stadthaus wurde ursprünglich 1950 erbaut und 2020 komplett saniert. Die Wohnung verfügt über eine Erstbezugsgenehmigung (Licencia de primera ocupación). Sie bietet eine große Dachterrasse mit 360°-Panoramablick über das Zentrum sowie eine gültige Baugenehmigung bis zum 17.11.2036 für einen 40 Quadratmeter großen Anbau. Die Wohnung befindet sich im ersten Stock und ist nach Südwesten ausgerichtet. Laut offiziellen Angaben beträgt die Wohnfläche 95,45 Quadratmeter zuzüglich Terrasse. Das Gebäude liegt im Herzen der Altstadt von Estepona, nur wenige Meter von der Plaza Begines und ca. 81 Kilometer vom Flughafen Málaga entfernt. Der Strand ist in 5 Gehminuten erreichbar. Estepona hat sich in den letzten Jahren enorm entwickelt, aber seinen charmanten Altstadtcharakter bewahrt. Die Unterkunft befindet sich in einer ruhigen, aber dennoch zentrumsnahen Gegend. Zahlreiche Restaurants sind fußläufig erreichbar. Das Apartment verfügt über zwei Schlafzimmer und zwei Badezimmer: ein Hauptschlafzimmer mit Einbauschränken und eigenem Bad mit großer Dusche sowie ein weiteres Schlafzimmer mit Zugang zu einem Badezimmer mit Dusche. In beiden Schlafzimmern können Doppelbetten aufgestellt werden. Die Wohnung wurde 2020 mit einer neuen Klimaanlage ausgestattet. Küche, Essbereich und Wohnzimmer bilden einen offenen Wohnbereich. Steuerinformationen Jährliche IBI-Wohnung: 348,30 Euro Basura 2024: 102,26 Euro Valor Catastral 2024: 52 613,31 Euro Valor de Referencia Wohnung 2024: 204 207,70 Euro Jährliche Nichtansässige Steuer (EU/EES) Valor Catastral Steuerbemessungsgrundlage 2 % Jährliche Nichtansässige Einkommenssteuer 19 % EU 52 613,31 1 052,26 199,93 Verfügbare Dokumentation Rechtliche Daten. 1. Nota simple 2. Licencia de primera ocupación 3. Katasterdaten 4. Escritura 5. Vollmacht 6. Passverkäufer 7. NIE-Steuerinformationen. 8. IBI 2024 9. Basura 2024 10. Plus Valia Estimate 11. Certificado de Valor de referencia Energiezertifikat. 12. Energieausweis. 13. Stromvertrag. 14. Wasservertrag. 15. Internetanschluss. 16. Wertgutachten des Vorbesitzers. 17. Nichtexistenzbescheinigung des Restaurierungsauftrags aufgrund illegaler Baumaßnahmen. Verkaufsprozess: 1. Bei Kaufinteresse unterzeichnen Käufer und Verkäufer einen Reservierungsvertrag. Der Käufer zahlt eine Reservierungsgebühr von 6.000 Euro auf das Treuhandkonto seines Rechtsbeistands oder an den Immobilienmakler. Nach Unterzeichnung des Reservierungsvertrags stellt der Verkäufer dem Käufer die oben genannten, für die Due-Diligence-Prüfung erforderlichen Dokumente zur Verfügung. 2. Nach Abschluss der Due-Diligence-Prüfung und der endgültigen Einigung unterzeichnen Verkäufer und Käufer einen individuellen Kaufvertrag, der die vereinbarten Bedingungen festlegt. Der Käufer zahlt 10 % des Kaufpreises abzüglich der Reservierungsgebühr auf das Treuhandkonto. 3. Üblicherweise vereinbart der Rechtsvertreter des Käufers einen Termin beim Notar zur Unterzeichnung der notariellen Urkunden und erstellt diese gemeinsam mit den Vertretern des Verkäufers. Die Zahlung erfolgt in der Regel per Bankscheck bei Unterzeichnung der Urkunden. 4. Der Käufer trägt alle Verwaltungskosten für den Eigentumswechsel, mit Ausnahme der lokalen Wertsteuer Plus Valia, die vom Verkäufer zu entrichten ist. Ist der Verkäufer nicht in Spanien ansässig, wird die Wertsteuer Plus Valia vom Kaufpreis abgezogen und vom Käufer abgeführt. 5. Vom Kaufpreis wird eine Steuer für Nichtansässige in Höhe von 3 % einbehalten. Ist der Verkäufer nicht in Spanien ansässig, wird diese Steuer vom Kaufpreis abgezogen und vom Käufer abgeführt. Bei der Veranlagung des Verkäufers zum Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf wird die Steuer für Nichtansässige von der endgültigen Kapitalertragsteuer abgezogen. Ist die 3%ige Quellensteuer höher als die endgültige Kapitalertragsteuer, erstattet die Agencia Tributaria dem Verkäufer den Überschuss. Ist die 3%ige Quellensteuer niedriger als die endgültige Kapitalertragsteuer, muss der Verkäufer die Differenz an die Agencia Tributaria nachzahlen. 6. Die Maklergebühren werden üblicherweise vom Kaufpreis abgezogen, und die Rechnung wird vom Rechtsvertreter des Käufers beglichen. Dies wird üblicherweise im Kaufvertrag vermerkt. 7. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten. 8. Normalerweise vereinbaren die Parteien eine anteilige Regelung für Vorauszahlungen wie z. B. Grundsteuer. 9. Der Käufer hat zwei Wochen Zeit, die Versorgungsverträge zu ändern. 10. Der Verkäufer muss die Hausratversicherung, den Internetanschluss usw. kündigen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 11. Abschließend veranlasst der Käufer die Eigentumsänderung im Grundbuch. 12. Der Verkäufer ist verpflichtet, einen gültigen Energieausweis für die Immobilie vorzulegen. Im Grundbuch sind keine Belastungen eingetragen, die nicht abgelaufen sind. Dieses Grundstück unterliegt für einen Zeitraum von fünf Jahren der Transaktion/dem Rechtsakt, der/die zur Eintragung geführt hat, sowie allen daraus resultierenden Gebühren und Abgaben gemäß der Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer (ITP/AJD). Estepona. Vermerk Nr.: 1, Eintragungs-/Anmerkungsrand: 5, Band: 1512, Buch: 1264, Blatt: 143, Datum: 19.03.2024. Spanisches Zivilgesetzbuch 1454: Wurde im Rahmen eines Kaufvertrags eine Anzahlung oder ein Kautionsbetrag geleistet, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, indem er auf die Anzahlung oder den Kautionsbetrag verzichtet, oder der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, indem er den doppelten Betrag erstattet. Zahlungen. Preis 490.000,00 Reservierungsgebühr 6.000,00 Anzahlung 10 % 49.000,00 6.000,00 43.000,00 Restzahlung 441.000,00 Der Käufer. Wenn der Käufer nicht in Spanien ansässig ist, muss er eine spanische Steuernummer (NIE) beantragen. Dies kann durch seinen Bevollmächtigten erfolgen, sofern der Käufer eine entsprechende Vollmacht erteilt hat. Es wird dringend empfohlen, dass der Käufer ein digitales Zertifikat zur elektronischen Identifizierung beantragt. Dies vereinfacht die Kommunikation mit den spanischen Steuerbehörden. Wenn der Käufer nicht in Spanien ansässig ist, wird empfohlen, dass er ein spanisches Bankkonto für die automatische Zahlung von Nebenkosten und Steuern eröffnet. Transaktionskosten trägt der Käufer. Preis 490.000,00 € Grunderwerbsteuer 7 % 34.300,00 € Notargebühren (geschätzt) 1.000,00 € Grundbuchgebühren (geschätzt) 1.000,00 € Verwaltungskosten 4.500,00 € Transaktionskosten 40.800,00 € Gesamtkosten 530.800,00 € Transaktionskosten in % des Kaufpreises 8,32 % (Verkäufer). Der Verkäufer unterliegt der 3%igen Quellensteuer für Gebietsfremde, die vom Verkaufspreis abgezogen wird. Der Käufer ist für die Zahlung der lokalen Mehrwertsteuer (Plus Valia) verantwortlich. Einbehaltene Quellensteuer für Gebietsfremde: 3 % von 490.000 Euro = 14.700 Euro. Einbehaltene geschätzte Mehrwertsteuer (Plus Valia): 1.249,49 Euro.