Andalusia, Málaga, Los flamingos
Exklusives Luxusapartment in Bel-Air, zwischen Estepona und Benahavís. Entdecken Sie diese prachtvolle Immobilie in einer der begehrtesten Lagen der Costa del Sol: der prestigeträchtigen Urbanisation Bel-Air, nur wenige Minuten von der Villa Padierna entfernt. Dieses elegante Apartment besticht durch die perfekte Kombination aus Komfort, Design und Lage – ideal als dauerhafter Wohnsitz und sichere Kapitalanlage. Hauptmerkmale: 2 geräumige Schlafzimmer, 2 Badezimmer, Ankleidezimmer im Hauptschlafzimmer, große Terrasse mit spektakulärem Panoramablick auf den Pool. Luxuriöses, geschmackvoll eingerichtetes und bezugsfertiges Apartment. Die Urbanisation: Bel-Air liegt in exklusiver Umgebung und bietet Ruhe, Sicherheit und wunderschön gepflegte Gemeinschaftsbereiche, darunter ein Swimmingpool und Gärten, die eine entspannende und stilvolle Atmosphäre schaffen. Erstklassige Lage: Zwischen Estepona und Benahavís, mit hervorragender Anbindung an die Autobahn, in der Nähe von Supermärkten, Dienstleistungen, Golfplätzen und nur wenige Minuten vom Strand entfernt. Ideal für: Ganzjähriges Wohnen in ruhiger und exklusiver Lage, Investoren mit dem Ziel hoher Mietrenditen, Zweitwohnsitz an der Costa del Sol. Eine Immobilie, die Luxus, Lage und Lebensqualität vereint. Das Kurzinformationsdokument ist verfügbar. Kosten: Steuern (Grunderwerbsteuer oder MwSt. + Grunderwerbsteuer) + Notar- und Grundbuchgebühren. Geschätzte Kosten für den Käufer: Der Kauf unterliegt der Grunderwerbsteuer (Grunderwerbsteuer) (Gesetz 5/2021 über Grunderwerbsteuern) mit einem Höchstsatz von 7 %. Die Bemessungsgrundlage ist der höhere Wert aus Kaufpreis und Katasterwert (Art. 10 TRLITPAJD). Ermäßigte Steuersätze können je nach den persönlichen Umständen des Käufers gelten. Die Gebühren für die öffentliche Urkunde und das Grundbuchamt sind in den offiziellen Gebührenordnungen (RD 1426/1989) bzw. (RD 1427/1989) geregelt. Geschätzte Kosten: 500 bis 2.000 für Notargebühren und 250 bis 1.500 für Grundbuchgebühren. Maklergebühr (optional, Gebühren nach Vereinbarung): geschätzt zwischen 300 und 500. Die kommunale Kapitalertragsteuer (IIVTNU) ist vom Verkäufer zu entrichten (Art. 104 TRLRHL). Geschätzte Gesamtkosten für den Käufer: 48.000 (+10 %). Diese Schätzung ist unverbindlich und erfolgt gemäß Art. 20.1.c) TRLGDCU. Der endgültige Betrag hängt von den konkreten Umständen der Transaktion und des Käufers ab. Die Maklergebühr wird vom Verkäufer getragen. FS1