Málaga, Marbella, Marbella
In Marbella zu wohnen, nur 50 Meter vom Mittelmeer entfernt und gegenüber der Altstadt, ist ein Privileg, das seinesgleichen sucht. Panoramablick auf die Stadt und die Berge sowie seitlicher Meerblick. Diese Wohnung befindet sich im Gebäude Puerta de Marbella, einer seltenen Immobilie auf dem Markt. An der Avenida Severo Ochoa gelegen, mit über 200 m² Wohnfläche, hätte sie eigentlich eine Vierzimmerwohnung sein können, doch der Eigentümer wünschte sich etwas Einzigartiges und verwandelte sie in ein geräumiges und helles Loft. Westausrichtung. Es verfügt über eine voll ausgestattete Küche, ein Badezimmer und ein Gäste-WC. Im Preis inbegriffen sind zwei Parkplätze und ein Abstellraum in der Wohnung. Die Wohnung ist bequem mit dem Aufzug erreichbar und befindet sich als einzige im 4. Stock des Gebäudes. Und was soll man zur Lage und Qualität des Gebäudes sagen? Überzeugen Sie sich selbst! Direkt neben dem neuen Hotel Amàre und über dem Gourmetrestaurant Messina. Geschätzte Kosten für den Käufer: Der Kauf unterliegt der Grunderwerbsteuer (Gesetz 5/2021 über zugewiesene Steuern) mit einem Höchstsatz von 7 %. Die Bemessungsgrundlage ist der höhere Wert aus Kaufpreis und Katasterwert (Art. 10 TRLITPAJD). Ermäßigungen sind je nach den persönlichen Umständen des Käufers möglich. Die Gebühren für die notarielle Beglaubigung und die Eintragung ins Grundbuch richten sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen (RD 1426/1989 bzw. RD 1427/1989). Die geschätzten Kosten liegen zwischen 500 und 2.000 für die notarielle Beglaubigung und zwischen 250 und 1.500 für die Eintragung ins Grundbuch. Gebühren für die Verwaltungsagentur (falls diese freiwillig beauftragt wird, sind sie nicht reguliert): Schätzungsweise zwischen 300 und 500. Die kommunale Kapitalertragsteuer (IIVTNU) ist vom Verkäufer zu tragen (Art. 104 TRLRHL). Geschätzte Gesamtkosten für den Käufer: 125.000 (+10 %). Diese Schätzung ist unverbindlich und erfolgt gemäß Art. 20.1.c) TRLGDCU. Der endgültige Betrag hängt von den konkreten Umständen der Transaktion und dem Käufer ab. Die Maklergebühren trägt der Verkäufer. LSC