Andalusia, Málaga, Ojén
Traumhaftes Apartment mit großem Privatgarten und Meerblick. In der prestigeträchtigen Wohnanlage Palo Alto gelegen, besticht dieses erst kürzlich erbaute Apartment durch seine hervorragende Ausstattung, darunter modernste Geräte und ein aerothermisches System. Nur 2 Minuten vom Einkaufszentrum La Cañada entfernt, vereint dieses exklusive 2-Zimmer-Apartment im Erdgeschoss Luxus, Komfort und Design in unvergleichlicher Lage. Es verfügt über einen großzügigen Privatgarten sowie überdachte und offene Terrassen mit Panoramablick auf das glitzernde Mittelmeer. Jedes Detail der Immobilie wurde mit skandinavischer Eleganz gestaltet und schafft helle, stilvolle und einladende Räume. Die Raumaufteilung und die hochwertigen Ausstattungsdetails garantieren ein außergewöhnliches Wohnerlebnis, in dem Ruhe und Stil harmonisch ineinander übergehen. Zur Wohnung gehören ein Tiefgaragenstellplatz und ein Abstellraum sowie exklusiver Zugang zum Clubhaus mit Coworking-Bereich, Fitnessstudio und hochmodernem Spa – ideal für alle, die einen aktiven und gesunden Lebensstil pflegen möchten, ohne dabei auf Komfort zu verzichten. Die Anlage selbst ist eine Oase der Ruhe: Üppige Gärten, ein Außenpool mit Meerblick und ein 24-Stunden-Sicherheitsdienst sorgen für Privatsphäre, Wohlbefinden und eine exklusive Atmosphäre – das ideale Zuhause. Kurz gesagt: Diese Eckwohnung im Erdgeschoss ist mehr als nur ein Zuhause: Sie ist ein mediterranes Refugium, in dem jeder Tag mit Eleganz, Stil und atemberaubenden Ausblicken verbracht wird. Willkommen in Ihrem mediterranen Traum. Geschätzte Kosten für den Käufer: Der Kauf unterliegt der Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales ITP) (Gesetz 5/2021 über Grunderwerbsteuern) mit einem Höchstsatz von 7 %. Die Bemessungsgrundlage ist der höhere Wert aus dem angegebenen Kaufpreis und dem Katasterwert (Artikel 10 des konsolidierten Textes des ITP- und AJD-Gesetzes). Ermäßigte Gebühren können je nach den persönlichen Umständen des Käufers gelten. Die Kosten für die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuch sind in der offiziellen Gebührenordnung (Königliches Dekret 1426/1989 bzw. Königliches Dekret 1427/1989) geregelt. Die Notargebühren werden auf 500 bis 2.000 und die Grundbuchgebühren auf 250 bis 1.500 geschätzt. Verwaltungsdienstleistungen (Gestoría), sofern freiwillig in Anspruch genommen (Gebühren nicht festgelegt): geschätzt 300 bis 500. Die kommunale Kapitalertragsteuer (IIVTNU) ist vom Verkäufer zu entrichten (Artikel 104 des konsolidierten Textes des Kommunalfinanzgesetzes). Geschätzte Gesamtkosten für den Käufer: 790.900. Diese Schätzung ist unverbindlich und erfolgt gemäß Artikel 20.1.c) des konsolidierten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern. Der endgültige Betrag hängt von den konkreten Umständen der Transaktion und dem Käufer ab. Die Maklergebühren sind vom Verkäufer zu tragen.