Andalusia, Málaga, Ojén
Neubauprojekt: Preise von 315.900 bis 430.000. [Schlafzimmer: 3] [Badezimmer: 2] [Wohnfläche: 112 m² – 117 m²]. Neubauwohnungen in Ojén, nur 10 Minuten von Marbella entfernt, in ruhiger, gut angebundener Naturlage. Inklusive Parkplatz, Abstellraum, Energieausweis Klasse A und exklusivem Innendesign von Kave Home. Funktionalität, Komfort und Effizienz vereinen sich in diesen brandneuen Häusern. Die Wohnungen verfügen über 3 Schlafzimmer und 2 Badezimmer mit einem hellen, praktischen und modernen Grundriss. Die offene Küche ist komplett möbliert und ausgestattet und fügt sich nahtlos in den Wohnbereich ein, wodurch ein großzügiges Raumgefühl entsteht. Die Häuser bieten private Terrassen von 6,36 m², 8,53 m² und 31,75 m², die vielseitige Außenbereiche bieten – perfekt für den Morgenkaffee, einen kleinen Garten, eine ruhige Leseecke oder zum Entspannen im mediterranen Klima mit Meer- und Bergblick. Für maximalen Komfort verfügt jedes Haus über eine Garage und einen Abstellraum. Dank der Energieklasse A garantieren diese Häuser Nachhaltigkeit und erhebliche Energieeinsparungen. Als exklusives Extra ist ein komplettes Einrichtungs- und Stylingprojekt des renommierten Unternehmens Kave Home inklusive, mit dem Sie Ihr neues Zuhause von Anfang an visualisieren und individuell gestalten können. Eine hervorragende Gelegenheit, ein modernes, energieeffizientes Haus zu erwerben – ideal als Hauptwohnsitz oder als renditestarke Kapitalanlage in strategisch günstiger Lage zwischen Natur und Costa del Sol. Geschätzte Kosten für den Käufer: Der Kaufpreis unterliegt der Mehrwertsteuer (IVA) von 10 % und der Grunderwerbsteuer (AJD) (Gesetz 5/2021 über zugewiesene Steuern) in Höhe von 1,2 %. Notar- und Grundbuchgebühren sind in den offiziellen Tarifen (RD 1426/1989 bzw. RD 1427/1989) geregelt. Die geschätzten Kosten liegen zwischen 500 und 2.000 für Notargebühren und zwischen 250 und 1.500 für Grundbucheintragungsgebühren. Die Gebühren der Verwaltungsagentur (Gestoría) (sofern freiwillig beauftragt, sind sie nicht reguliert) werden auf 300 bis 500 geschätzt. Die kommunale Kapitalertragsteuer (IIVTNU) ist vom Verkäufer zu entrichten (Art. 104 TRLRHL). Die geschätzten Gesamtkosten für den Käufer sind Richtwerte und werden gemäß Art. 20.1.c) TRLGDCU angegeben. Der endgültige Betrag hängt von den jeweiligen Umständen der Transaktion und des Käufers ab. Maklergebühren trägt der Verkäufer.