Málaga, Benahavís, Benahavís
Eingebettet in die Hügel von Benahavís liegt Monte Mayor, eine exklusive Wohnanlage mit Zugangskontrolle. Sie ist ideal für alle, die absolute Privatsphäre, Ruhe und Natur suchen und sich wie in einem wahren Rückzugsort fühlen möchten, ohne dabei auf die Nähe zur Küste und allen Annehmlichkeiten des täglichen Lebens verzichten zu müssen. Dank der lockeren Bebauung mit großzügig angelegten Häusern und dem hohen Anspruch an Diskretion ist die Ruhe hier spürbar. Ein hohes Maß an Sicherheit, inklusive 24-Stunden-Überwachung, Zugangsbeschränkungen und Videoüberwachung, trägt zusätzlich dazu bei und macht Monte Mayor besonders attraktiv für alle, die Wert auf Sicherheit und Diskretion legen. In dieser privilegierten Lage befindet sich dieses 2.380 m² große Baugrundstück, ideal für den Bau einer individuellen Villa mit einer maximalen Bebauungsfläche von 290,36 m². Die Ostausrichtung sorgt für sanftes, angenehmes Morgenlicht, während der freie Blick auf die Berge den ruhigen, natürlichen Charakter der Umgebung unterstreicht – perfekt für ein Design, das sich harmonisch in die Landschaft einfügt. Monte Mayor profitiert von seiner strategischen Lage, umgeben von einigen der renommiertesten Golfplätze der Region und mit bequemer Anbindung an die Küste. Der Strand und die Autobahn A7 sind ca. 15 Autominuten entfernt und ermöglichen eine bequeme Anreise nach Marbella, Estepona und an die übrige Costa del Sol. Geschätzte Kosten für den Käufer: Der Kauf unterliegt der Grunderwerbsteuer (ITP) gemäß Gesetz 5/2021 über Grunderwerbsteuern mit einem Höchstsatz von 7 %. Die Bemessungsgrundlage ist der höhere Wert aus dem im Grundbuch eingetragenen Preis und dem Katasterwert (Artikel 10 des überarbeiteten Textes des Grunderwerbsteuer- und Stempelsteuergesetzes TRLITPAJD). Je nach den persönlichen Umständen des Käufers können ermäßigte Steuersätze gelten. Die Kosten für die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Grundbuch richten sich nach den offiziellen Gebührenordnungen gemäß Königlichem Dekret 1426/1989 bzw. Königlichem Dekret 1427/1989. Als allgemeine Schätzung können die Notargebühren zwischen 500 und 2.000 und die Grundbuchgebühren zwischen 250 und 1.500 liegen. Die Verwaltungsgebühren (gestoría) werden, sofern freiwillig beauftragt, frei vereinbart und liegen voraussichtlich zwischen 300 und 500. Die kommunale Kapitalertragsteuer (IIVTNU / plusvalía municipal) ist vom Verkäufer gemäß Artikel 104 des überarbeiteten Textes des Kommunalfinanzgesetzes (TRLRHL) zu entrichten. Geschätzte Gesamtkosten für den Käufer: [XXX,XXX] (+10 %). Diese Schätzung dient lediglich der Orientierung und erfolgt gemäß Artikel 20.1.c) des überarbeiteten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern (TRLGDCU). Der endgültige Betrag hängt von den konkreten Umständen der Transaktion und des Käufers ab. Die Maklergebühren sind vom Verkäufer zu tragen. ALA