Málaga, Benahavís, Benahavís
Im Herzen einer der exklusivsten Naturlandschaften von Benahavís bietet das Grundstück A16 in Monte Mayor die außergewöhnliche Gelegenheit, eine individuell geplante Villa zu errichten. Hier stehen Privatsphäre, Ruhe und die malerische Landschaft im Mittelpunkt. Die privilegierte Lage ermöglicht einen weiten Blick über das Tal, die Berge und einen wunderschönen See, umrahmt von mediterranem Wald. So entsteht ein wahres Refugium, ohne auf Komfort im Alltag verzichten zu müssen. Mit einer Gesamtgrundstücksgröße von 2.870 m² und einer maximalen Bebauungsfläche von 366 m² bietet dieses Grundstück die perfekte Grundlage für ein harmonisch in die Natur eingebettetes Zuhause mit großzügigen Terrassen, Gärten und Außenbereichen, die ganzjährig zum Genießen des südlichen Klimas einladen. Monte Mayor ist eine geschlossene Wohnanlage mit 24-Stunden-Sicherheitsdienst und einem anspruchsvollen Wohnkonzept. Die begrenzte Anzahl an Häusern auf den großzügigen Grundstücken garantiert ein Höchstmaß an Privatsphäre, Ruhe und eine elegante Ästhetik ohne jegliches Gefühl von Enge. Nur eine kurze Fahrt von Benahavís, Marbella und der Küste entfernt, ist dieses Grundstück ideal für alle, die Natur, Exklusivität und die Freiheit suchen, ein wirklich einzigartiges Anwesen zu gestalten. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, diesen Traum Wirklichkeit werden zu lassen. Willkommen in Ihrem zukünftigen Zuhause in Montemayor! Geschätzte Kosten für den Käufer: Der Kauf unterliegt der Grunderwerbsteuer (ITP) gemäß Gesetz 5/2021 über Grunderwerbsteuern mit einem Höchstsatz von 7 %. Die Bemessungsgrundlage ist der höhere Wert aus dem im Grundbuch eingetragenen Preis und dem Katasterwert (Artikel 10 des überarbeiteten Textes des Grunderwerbsteuer- und Stempelsteuergesetzes TRLITPAJD). Ermäßigte Steuersätze können je nach den persönlichen Umständen des Käufers gelten. Die Kosten für die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Grundbuch richten sich nach den offiziellen Gebührenordnungen gemäß Königlichem Dekret 1426/1989 bzw. Königlichem Dekret 1427/1989. Als allgemeine Schätzung können die Notargebühren zwischen 500 und 2.000 und die Grundbuchgebühren zwischen 250 und 1.500 liegen. Verwaltungsgebühren (Gestoría), sofern freiwillig beauftragt, werden frei vereinbart und liegen schätzungsweise zwischen 300 und 500. Die kommunale Kapitalertragsteuer (IIVTNU / plusvalía municipal) ist gemäß Artikel 104 des überarbeiteten Textes des Kommunalfinanzgesetzes (TRLRHL) vom Verkäufer zu entrichten. Geschätzte Gesamtkosten für den Käufer: [XXX,XXX] (+10%). Diese Schätzung dient lediglich der Orientierung und erfolgt gemäß Artikel 20.1.c) des überarbeiteten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern (TRLGDCU). Der endgültige Betrag hängt von den konkreten Umständen der Transaktion und des Käufers ab. Maklergebühren sind vom Verkäufer zu tragen. ALA