Málaga, Mijas, Mijas
STÄDTEBAU: Das Grundstück ist gemäß dem überarbeiteten Text des PGOU von MIJAS, der am 28.11.2013 endgültig genehmigt wurde, als konsolidiertes städtisches Land mit der Einstufung ADS-2 (ZONE FÜR DOPPELHAUSHÄLFTEN, UNTERZONE 2) klassifiziert. Dies entspricht einem maximalen Gebäudeindex von 0,46 mt/m2s. Am 29. Oktober 2001 wurde die Akte zur Anpassung des Teilentwicklungsplans endgültig genehmigt. Am 28. März 2003 wurde die Änderung der Akte zur Anpassung des Teilplans endgültig genehmigt. Am 22. August 2003 wurde das Entschädigungsprojekt für das vorherige PGOU von Mijas und den aktuellen Sektor, in dem sich das ausgewiesene Grundstück befindet, endgültig genehmigt, was einer maximalen Anzahl von 16 Wohnungen entspricht. STÄDTEBAU- UND BAUBEWERTUNG. Für die genannten Grundstücke gelten die allgemeinen städtebaulichen Vorschriften von Mijas und die folgenden entsprechenden spezifischen Vorschriften der ADS-2-Einstufung, die in Kapitel 6 von Titel V des PGOU enthalten und unten zusammengefasst sind: ADS-2 Doppelhaushälfte Einfamilienhaus Mindestgrundstücksgröße 150 m2 /3000 m2 – Kreisdurchmesser 40 m (gemeinsame Bebauung der Grundstücke). Mindestfassadenlänge 7,00 m. Abstand von der öffentlichen Grenze Ausgerichtet oder getrennt 3,00 m. Abstand vom unteren Rand des Grundstücks 4,00 m (Art. 272.4). Nutzung über dem Bodenniveau 60 % Maximale Anzahl der Stockwerke 2 Stockwerke Maximale Höhe 7,00 m Maximale Tiefe 20 m Typologie Angebaut Bebaubarkeit 2.684,34 m2 Mindestparkplätze 24 Plätze Dominante Nutzung: Freistehendes und isoliertes Einfamilienhaus Ergänzende und kompatible Nutzungen: Die im Artikel „Nutzungsarten“ von Art. definierten 269.- Kapitel 19 von Titel II dieser Normen mit den Nummern: 2, 4 (ausschließlich die an die Wohnung angeschlossenen Büros für berufliche Zwecke), 5 (Handel 1 nach Bedarf), 7, 8 (ausgenommen Partysäle, Diskotheken und dergleichen), 9, 11, 12, 13, 14, 15 und 16. EMPFOHLENES PROJEKT: Beschreibung: Das wahrscheinlichste Immobilienprojekt ist der Bau von 16 Doppelhaushälften und Doppeleinfamilienhäusern mit zwei Stockwerken über dem Erdgeschoss. Der nicht vom Gebäude eingenommene Raum würde für Gärten und Freiflächen sowie Parkflächen genutzt werden. Die Häuser hätten eine maximale bebaute Fläche von 165 m2, was den Bau von Häusern mit 3 oder 4 Schlafzimmern und 3 oder 4 Bädern auf Grundstücken von ca. 320 m2 mit der Möglichkeit der Installation eines privaten Pools, Freizeitbereichs und ausreichend Platz für einen privaten Parkplatz für zwei Fahrzeuge ermöglichen würde.