Málaga, Benahavís, Benahavís
In der exklusiven Wohnanlage Montemayor in Benahavís gelegen, definiert diese 2022 fertiggestellte Villa luxuriöses Wohnen im Einklang mit der Natur neu. Auf einem großzügigen Grundstück von 2.681 m² wurde das Anwesen mit einem klaren Ziel entworfen: das Blau des Mittelmeers und das Grün der Berge in jedem Raum in den Mittelpunkt zu rücken. Die Architektur nimmt hier nicht einfach nur Raum ein, sondern verbindet sich mit der Landschaft und rahmt sie aus jedem Blickwinkel ein. Mit 460 m² Wohnfläche, die sich perfekt auf zwei Ebenen verteilen, genießt das Haus dank seiner Südausrichtung und der beeindruckenden bodentiefen Fenster außergewöhnlich viel Tageslicht. Das Herzstück der Villa bildet ein geräumiger, offener Wohn- und Essbereich mit Kamin, der nahtlos in eine elegante Designerküche mit Kochinsel, Arbeitsbereich und separater Speisekammer übergeht. Ob beim Kochen, Essen oder Entspannen am Kamin – von jedem Punkt aus bietet sich ein atemberaubender Panoramablick auf das Meer und die umliegende Natur. Die Villa verfügt über fünf großzügige Schlafzimmer, die jeweils als private und ruhige Oase mit direktem Blick auf die umliegende Natur gestaltet sind. Die Master-Suite bietet maximalen Komfort und umfasst einen geräumigen begehbaren Kleiderschrank, ein Badezimmer mit spektakulärem Meerblick sowie zwei separate Schlafzimmer mit Panoramablick. Darüber hinaus bietet das Anwesen ein helles und inspirierendes Büro, in dem Arbeiten zu einem ruhigen und besinnlichen Erlebnis mit Blick auf das Mittelmeer wird. Der Übergang zwischen Innen- und Außenbereich ist fließend. Der Wohnbereich öffnet sich zu einer prächtigen überdachten Terrasse, die als wahre Sommerlounge unter freiem Himmel mit Entspannungsbereich, Essbereich und Grillplatz konzipiert wurde. All dies befindet sich vor einem beheizten Infinity-Pool, der scheinbar mit dem Horizont und dem dahinterliegenden Meer verschmilzt. Der angelegte Garten ist eine Hommage an den mediterranen Lebensstil: Wege schlängeln sich durch das Grundstück zwischen Obstbäumen, darunter Mispel- und Zitronenbäume, und verleihen dem gesamten Anwesen Duft, Frische und Privatsphäre. Das Anwesen vereint Schönheit, Komfort und Effizienz. Es ist mit einem aerothermischen System, Fußbodenheizung im gesamten Haus und Solaranlagen ausgestattet und bietet so einen verantwortungsvollen und effizienten Ansatz für das Energiemanagement. Es verfügt außerdem über einen geräumigen Waschraum, großzügige Stauräume, einen Abstellraum, eine private Garage für zwei Fahrzeuge sowie moderne Videoüberwachungs- und Sicherheitssysteme. Wohnen in Montemayor bedeutet Privatsphäre, Exklusivität und Naturverbundenheit. Diese geschlossene Wohnanlage bietet 24-Stunden-Sicherheit und beschränkten Zugang und garantiert so eine ruhige und geschützte Umgebung inmitten der Natur. All dies befindet sich nur wenige Minuten von den besten Golfplätzen, einem breiten Serviceangebot, dem charmanten Dorf Benahavís und der pulsierenden Energie Marbellas entfernt – und dennoch mit der Ruhe, Privatsphäre und der reinen Luft, die Montemayor zu einer ganz besonderen Oase machen. Geschätzte Kosten für den Käufer: Der Kauf unterliegt der Grunderwerbsteuer (ITP) gemäß Gesetz 5/2021 über Grunderwerbsteuern mit einem Höchstsatz von 7 %. Die Bemessungsgrundlage ist der höhere Wert aus dem im Grundbuch eingetragenen Preis und dem Katasterwert (Artikel 10 des überarbeiteten Textes des Grunderwerbsteuer- und Stempelsteuergesetzes TRLITPAJD). Je nach den persönlichen Umständen des Käufers können ermäßigte Steuersätze gelten. Die Kosten für die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuch sind in den Königlichen Dekreten 1426/1989 bzw. 1427/1989 durch offizielle Gebühren geregelt. Als allgemeine Schätzung können die Notargebühren zwischen 500 und 2.000 und die Grundbuchgebühren zwischen 250 und 1.500 liegen. Die Verwaltungsgebühren (Gestoría), sofern diese freiwillig beauftragt werden, sind frei verhandelbar und betragen schätzungsweise zwischen 300 und 500. Die kommunale Kapitalertragsteuer (IIVTNU / plusvalía municipal) ist vom Verkäufer gemäß Artikel 104 des überarbeiteten Textes des Kommunalfinanzgesetzes (TRLRHL) zu entrichten. Geschätzte Gesamtkosten für den Käufer: [XXX,XXX] (+10 %). Diese Schätzung dient lediglich der Orientierung und entspricht Artikel 20.1.c) des überarbeiteten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern (TRLGDCU). Der endgültige Betrag hängt von den konkreten Umständen der Transaktion und dem Käufer ab. Die Maklergebühren sind vom Verkäufer zu tragen. ALA