Andalusia, Málaga, Málaga
Entdecken Sie diese einzigartige Maisonette-Wohnung in idealer Lage in einer der besten Gegenden von Málaga Centro Histórico. Diese Wohnung im zweiten Stock liegt in einer ruhigen Straße und bietet einen friedlichen Rückzugsort, während Sie gleichzeitig nur wenige Schritte vom pulsierenden Stadtleben entfernt sind. Beim Betreten finden Sie links ein geräumiges Wohnzimmer, das sowohl zum Entspannen als auch zum Unterhalten gedacht ist. Mit viel Platz für einen Esstisch und einen gemütlichen Sofabereich eignet es sich perfekt für gemeinsame Zusammenkünfte. Auf dieser Ebene befindet sich auch ein großzügiges Badezimmer mit Badewanne. Auf der rechten Seite erwartet Sie eine gut ausgestattete Küche mit modernen Geräten und genügend Platz für einen kleinen Frühstückstisch. Ein charmanter Balkon sorgt für viel natürliches Licht und verleiht der Wohnung eine warme und einladende Atmosphäre. Eine stilvolle Treppe führt in die obere Etage, wo Sie ein kompaktes Badezimmer, ein kleineres Schlafzimmer, das sich ideal für Gäste oder ein Home-Office eignet, und ein geräumiges, gemütliches Hauptschlafzimmer mit cleveren Aufbewahrungslösungen und einem Dachfenster, das den Raum mit natürlichem Licht füllt, finden. Die Wohnung verfügt über eine Touristenlizenz und wird derzeit als Ferienimmobilie vermietet. Dies macht sie zu einer fantastischen Investitionsmöglichkeit auf dem florierenden Mietmarkt Málagas. Mit ihrer erstklassigen Lage, der ruhigen Umgebung und dem endlosen Potenzial ist diese Maisonette ideal für alle, die ein charmantes Zuhause im historischen Zentrum oder eine begehrte Mietimmobilie suchen. **RECHTLICHER HINWEIS** Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass die Eigentumsübertragung mit einer Touristenlizenz den geltenden Vorschriften des Congreso de Andalucía und des Stadtrats von Málaga entspricht, beachten Sie bitte Folgendes: **Regionale Verordnung:** – Dekret 31/2024 vom 29. Januar [Link] **Städtische Verordnung:** – Stadtrat von Málaga, Anweisung 1/2024 vom 7. Juni [Link] – Anschließend wurde am 24. Oktober 2024 der Allgemeine Stadtplanungsplan (PGOU) genehmigt, der verbietet [Link]. Diese Vorschriften können die Gültigkeit und Kontinuität von Touristenlizenzen für innerhalb der ausgewiesenen Gebiete übertragene Immobilien beeinträchtigen. Interessierten Parteien wird empfohlen, einen auf Immobilien- und Tourismusrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um eine auf die besonderen Umstände der Übertragungsoperation zugeschnittene Beratung zu erhalten. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung der beteiligten Parteien, die geltenden Rechtsvorschriften zu überprüfen, bevor sie mit der Transaktion fortfahren.