Málaga, Marbella, Marbella
Außergewöhnliches, komplett saniertes Duplex-Apartment in der prestigeträchtigen Marina von Puerto Banús mit atemberaubendem Panoramablick auf das Mittelmeer. Die Immobilie wurde nach höchsten Standards renoviert, inklusive brandneuer Sanitär-, Elektro- und Klimaanlagen. Hochwertige Materialien und Oberflächen wurden im gesamten Apartment verwendet. Das Duplex erstreckt sich über zwei Etagen. Im unteren Geschoss befinden sich zwei geräumige Schlafzimmer, jeweils mit eigenem Bad, die Privatsphäre und Komfort bieten. Das Hauptgeschoss verfügt über eine stilvolle, offene und voll ausgestattete Küche, einen hellen Wohn- und Essbereich sowie eine großzügige Terrasse mit Panoramablick auf das Meer. Ein Gäste-WC und eine Klimaanlage befinden sich ebenfalls auf dieser Ebene. Zeitgenössisches Interieur in Kombination mit hochwertigen Materialien schafft eine elegante und moderne Atmosphäre und macht diese Immobilie ideal sowohl als Hauptwohnsitz als auch als erstklassige Kapitalanlage. Ursprünglich bestand das Objekt aus zwei separaten Wohnungen mit jeweils ca. 75 Quadratmetern, die zu einem exklusiven Duplex-Apartment direkt am Meer mit optimierter Raumaufteilung zusammengelegt wurden. Ein privater Tiefgaragenstellplatz ist im Preis inbegriffen. Das Anwesen befindet sich in bester Lage, umgeben von Luxusboutiquen, renommierten Restaurants, dem Yachthafen von Puerto Banús und allen Annehmlichkeiten. Es bietet einen außergewöhnlichen Lebensstil an einem der begehrtesten Orte der Costa del Sol. Geschätzte Kosten für den Käufer: Der Kauf unterliegt der Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales ITP) (Gesetz 5/2021 über Grunderwerbsteuern) mit einem Höchstsatz von 7 %. Die Bemessungsgrundlage ist der höhere Wert aus dem angegebenen Kaufpreis und dem Katasterwert (Artikel 10 des konsolidierten Textes des ITP- und AJD-Gesetzes). Ermäßigungen sind je nach den persönlichen Verhältnissen des Käufers möglich. Die Kosten für die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Grundbuch richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung (Königliches Dekret 1426/1989 bzw. Königliches Dekret 1427/1989). Die geschätzten Notargebühren liegen zwischen 500 und 2.000, die Gebühren für das Grundbuchamt zwischen 250 und 1.500. Verwaltungsdienstleistungen (Gestoría), sofern freiwillig in Anspruch genommen (Gebühren sind nicht reguliert): geschätzt zwischen 300 und 500. Die kommunale Kapitalertragsteuer (IIVTNU) ist vom Verkäufer zu entrichten (Artikel 104 des konsolidierten Textes des Kommunalfinanzgesetzes). Die geschätzten Gesamtkosten für den Käufer betragen 1.468.500. Diese Schätzung ist unverbindlich und erfolgt gemäß Artikel 20.1.c) des konsolidierten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern. Der endgültige Betrag hängt von den konkreten Umständen der Transaktion und des Käufers ab. Maklergebühren sind vom Verkäufer zu tragen. ERE